Allgemeine Geschäftsbedingungen der Ötztaler Verkehrsgesellschaft mbH (AGB)

1. Reisevertrag

  • 1.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die von der Ötztaler Verkehrsgesellschaft mbH, Ötztal Straße 2; 6450 Sölden, (Hotline 0043 (0) 5254 / 3550) durchgeführten Beförderungen vom jeweiligen Flughafen ins Ötztal (Haiming, Sautens, Oetz, Umhausen, Längenfeld, Sölden, Obergurgl)
  • 1.2 Die Transferanmeldung ist nach Bestellung und Bezahlung per Kreditkarte verbindlich. Nebenabreden, die dem Inhalt des Transferauftrages nicht entsprechen bedürfen einer ausdrücklichen Genehmigung der Ötztaler Verkehrsgesellschaft mbH.
  • 1.3 Die Ötztaler Verkehrsgesellschaft mbH ist eintraditionelles Bus-und Mietwagenunternehmen, das seit Jahrzehnten für unsere Gäste im Ötztal tätig ist.
  • 1.4 Es gelten weiters die Konditionen des Reisebürogewerbes.

2. Zahlung

  • 2.1 Die Zahlung erfolgt ausschließlich über Internet mit Kreditkarte (Mastercard, Visa) über die Homepage der Ötztaler Verkehrsgesellschaft und ist verbindlich. Die Zahlungsbestätigung mit Buchungsnummer gilt als Ticket des Shuttles vom jeweiligen Flughafen zur angegebenen Ausstiegsstelle im Ötztal oder umgekehrt.
  • 2.2 Mit Annahme der AGB kommt ein rechtlich , verbindlicher Vertrag zu Stande.
  • 2.3 Die aktuellen Preise für die angeführten Transfers sind auf der Website www.oetztaler.at angeführt und verstehen sich, wenn nichtsanderes angegebenist, pro Person. Der Kindertarif ist ausschließlich für Kinder bis einschließlich 14 Jahren (Alter der Kinder zum Zeitpunkt der Fahrt) und jünger gültig.
  • 2.4 Sollte bei der Buchung die Personenanzahl oder das Alter der Kinder falsch angegeben worden sein, so ist die Ötztaler Verkehrsgesellschaft mbH berechtigt den Aufpreis bei der Fahrt direkt einzuheben. Bei Zahlungsverweigerung des Aufpreises behält sich die Ötztaler Verkehrsgesellschaft das Recht vor die Fahrgäste von der Fahrt auszuschließen.

3. Transfer

  • 3.1 Voraussetzung für die Beförderung ist die Vorlage der Buchungsbestätigung mit der darauf angegebenen Buchungsnummer. Der Transfer kann bei Nichtvorlage der Buchungsbestätigung verweigert werden. Der Kunde ist selber dafür verantwortlich die erforderlichen Reiseunterlagen mitzuführen.
  • 3.2 Der Transfer erfolgt direkt von dem vereinbarten Treffpunkt – dieser muss genau festgelegt werden. Der Kunde hat zum angegebenen Zeitpunkt an dem vereinbarten Treffpunkt zu warten.Sollte der Kunde nicht anwesend sein, so fährt der Transfer ab. Es erfolgt keinerlei Rückvergütung in diesem Fall.
  • 3.3 Die Abreise muss von Seiten des Kunden so gebucht sein, dass der Transfer bei normalen Bedingungen zeitgerecht am Flughafen Innsbruck eintreffen kann. Die Fahrzeit kann bis zu 3 Stunden betragen (dies ist eine Richtzeit), vor allem an Samstagen und an Feiertagen ist aufgrund von Staus und Verkehrsbehinderungen eine längere Transferzeit zu erwarten. Der Kunde hat dies bei der Buchung zu berücksichtigen. Siehe auch Punkt 4.
  • 3.4 Die Anreise muss von Seiten des Kunden so gebucht sein, dass der Kundebei normalen Bedingungen inkl. Gepäcksausgabe (benötigt ca. 30 Minuten) zeitgerecht am Treffpunkt eintrifft.

4. Änderungen, Umbuchungen, Stornos

  • 4.1 Green Line Package: Buchung bis 48 Stunden vor Fahrtantritt möglich. Green Line Flex: Buchung bis 48 Stunden vor Fahrtantritt möglich. Bei einer Zeit die bereits von anderen Gästen gebucht wurde ist das „dazu buchen“ bis 1 Stunde vor Fahrtantritt möglich. Exclusive und Limousinen Service: Buchung bis 48 Stunden vor Fahrtantritt möglich. Umbuchung nur beim Green Line Flex auf bereits von anderen Gästen gebuchten Fahrten, für Datum und Uhrzeit möglich. Umbuchung bis 1 Stunde vor Fahrtantritt online unter Angabe Ihrer Buchungsnummer die Sie auf der Buchungsbestätigung finden möglich. (Ötztal Shuttle Seite nochmals aufrufen und rechts oben auf Buchungen/Meine Buchungen klicken). Es fallen keine Umbuchungsgebühren für Änderungen innerhalb des Rahmens (Zeit und Datum nicht) an. Achtung: Umbuchungen für Fahrten bei denen Kinder mit reisen sind aus sicherheitstechnischen Gründen (Kindersitz) nur bis 24 Stunden vor Fahrtbeginn möglich. Die Buchung ist nur für den gebuchten Transfer und für die in der Buchung genannte Personenzahlgültig.
  • 4.2 Nicht in Anspruch genommene Transfers entfallen ohne Rückzahlung des Transferpreises. Ein weiterer Anspruch besteht nicht.
  • 4.3 Sollte der Transfer aus nicht im Wirkungsbereich der Ötztaler Verkehrsgesellschaft mbH stehenden Gründen (Lawinen, Muren, usw.) erheblich erschwert oder gefährdet werden oder unmöglich sein, kann die Ötztaler Verkehrsgesellschaft mbH den Transfer stornieren.Die Transferkosten werden dem Passagier rückvergütet. Ein weiterer Anspruch besteht nicht.
  • 4.4 Die Ötztaler Verkehrsgesellschaft mbH ist berechtigt den Transfer zu stornieren, wenn der Passagier durch entsprechende Handlungen oder Unterlassungen den Transfer gefährden oder die an dem Transfer teilnehmenden Passagiere durch entsprechende Handlungen oder Unterlassungen gefährdet. In diesem Fall bezahlt die Ötztaler Verkehrsgesellschaft mbH die Transferkosten diesem Passagier zurück. Ein weiterer Anspruch besteht nicht.
  • 4.5 Die Ötztaler Verkehrsgesellschaft mbH behält sich das Rechtvor gegebenenfalls geringfügige Transferänderungen durchzuführen, sofern keine wesentlichen Änderungen der Transferzeiten erfolgen.
  • 4.6 Bei einer Stornierung des Transfers bis zu 2 Werktagen vor Reiseantritt beträgt die Stornogebühr 20 %. Ein weiterer Anspruch besteht nicht. Bei einer Stornierung innerhalb 2 Werktagenvor Reiseantritt entstehen Stornogebühren von 100 % Ein weiterer Anspruch besteht nicht.
  • 4.7 Bei Verspätung des Fluges hat der Kunde rechtzeitig und umgehend die Hotline der Ötztaler Verkehrsgesellschaft mbH zu verständigen, damit diese eine eventuelle Umbuchung auf einen der nächstmöglichen Transfers organisieren kann. Sollte keine zeitgerechte Verständigung erfolgen, besteht kein weiterer Anspruch auf einen Transfer. Eine Rückvergütung erfolgt nicht.
  • 4.8 Sollten aufgrund von Staus, Unfällen, Überlastung von Straßen und Flughafen, Umleitungen, etc. besonders an Samstagen Verspätungen auftreten, so haftet die Ötztaler Verkehrsgesellschaft mbH nicht für das Erreichen des Fluges. Entsprechende Verspätungen, speziell an Samstagen, sind bei der Buchung zu berücksichtigen.
  • 4.9 Die Ötztaler Verkehrsgesellschaft mbH ist bestrebt den Kunden auf direktem Weg, ohne Umwege zu anderen Destinationen bzw. zur gebuchten Haltestelle zu bringen. Sollte aus organisatorischen oder wettertechnischen Gründen keine Möglichkeit bestehen die Haltestelle direkt anzufahren, sorgt die Ötztaler Verkehrsgesellschaft mbH für den Direkttransfer zur Haltestelle. Umsteigen in ein anderes Fahrzeug kann deshalb möglich sein. Durch einen Umstieg auf ein anderes Fahrzeug fallen keine Mehrkosten an. Es besteht auch kein Anspruch auf eine Rückvergütung.

5. Versicherung

  • 5.1 Eine Reiserücktrittsversicherung, deren Abschluss die Ötztaler Verkehrsgesellschaft mbH empfiehlt, ist nicht im Transferpreis eingeschlossen.

6. Gepäck

  • 6.1 Der Fahrer hat alle notwendigen Sicherheitsmaßnahmen für eine sichere Fahrt zu treffen. Insbesondere ob und in welcher Weise die Fahrt durchgeführt und vor allem über die Beladung und Entladung des zu befördernden Gepäcks.
  • 6.2 Es liegt in der Verantwortung des Kunden zu kontrollieren, dass die jeweiligen Gepäcksstücke in das Auto eingeladen und entsprechend ausgeladen werden. Gepäck wird grundsätzlich im selben Auto befördert. Sollte das Gepäck aus diversen Gründen nicht im selben Fahrtzeug befördert werden können, wird das Gepäck in einem der nachfolgenden Transfers bis ins Hotel des Passagiers transportiert (sofern ein Aufkleber mit dem Hotelnamen am Gepäckstück klebt). Das Gepäck wird innerhalb von 6 Stunden nachgeliefert. Es werden in diesem Fall keine Auslagen erstattet.
  • 6.3 Ist das Gepäck nicht entsprechend reisefähig verpackt, kann der Fahrer die Beförderung des Gepäcks verweigern.
  • 6.4 Für etwaige Schäden am Gepäck, verursacht durch andere Gepäckstücke übernimmt die Ötztaler Verkehrsgesellschaft mbH keinerlei Haftung.

7. Beförderung von Kindern und gebrechlichen Personen

  • 7.1 Gemäß Personenbeförderungsgesetz müssen alle Personen (0 bis 99 Jahren) auf einem eigenen Sitzplatz transportiert werden. Dieser gelangt normal zur Verrechnung. Erforderliche Kindersitze sind bei der Buchung bekanntzugeben.
  • 7.2 Sollte für den Transfer die Gefahr bestehen, dass der Fahrgast aufgrund des körperlichen oder geistigen Zustands Gefahr für ihn selber oder Mitreisende darstellt, so wird für etwaige Personenschäden bis einschließlich Tod keine Haftung übernommen.

8. Verweigerung der Beförderung

8.1 Die Ötztaler Verkehrsgesellschaft mbH kann die Beförderung verweigern, wenn einer oder mehrere der nachfolgenden Punkte vorliegen:

  • Die Beförderung würde die Sicherheit oder die Gesundheit der anderen Passagiere oder des Fahrers gefährden oder eine unzumutbare Belastung darstellen.
  • Der geistige oder physische Zustand, vor allemauch durch alkoholischer oder Drogenbedingter Beeinträchtigung stellt eine Gefahr oder Risiko für den Passagier selbst, für die anderen Passagiere oder für den Fahrer dar.
  • Der Passagier kann weder Buchungsbestätigung noch Buchungsnummer vorweisen.

9. Mitwirkungspflicht

  • 9.1 Der Kunde ist verpflichtet, etwaige Beanstandungen unverzüglich dem örtlichen Fahrer zur Kenntnis zu bringen. Dieser ist beauftragt für Abhilfe zu sorgen, so fern dies möglich ist. Unterlässt es der Kunde einen Mangel anzuzeigen, so tritt kein Anspruch auf Minderung ein.

10. Behandlung von Beanstandungen, Ausschlussfristen für Ansprüche, Verjährung

  • 10.1 Ist einem Mangel ganz oder teilweise nicht abgeholfen worden, ist zusammen mit dem Fahrer eine Niederschrift zu erstellen. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung des Transfers hat der Kunde gegenüber der Ötztaler Verkehrsgesellschaft mbH geltend zu machen. Dies sollte in jedem Fall schriftlich erfolgen.
  • 10.2 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung des Transfers verjähren 6 Monate nach dem vertraglich vereinbarten Transfer.

11. Datenschutz und Datensicherheit

  • 11.1 Zur Vornahme der Buchung sind persönliche Daten, wie z.B. Name, Adresse, Kreditkartenangaben unerlässlich. Die zur Verfügung gestellten Daten werden im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertrages elektronisch verarbeitet, gespeichert und weitergegeben. Personenbezogene Daten werden entsprechend dem Bundesdatenschutzgesetz geschützt.

12. Haftung

  • 12.1 Die Ötztaler Verkehrsgesellschaft mbH übernimmt für mittelbare oder Folgeschäden keine Haftung, es sei denn sie wurden von der Ötztaler Verkehrsgesellschaft mbH nachweislich grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht. In keinem Fall wird der Betrag des nachgewiesenen Schadens überstiegen.
  • 12.2 Sind in internationalen Übereinkommen oder auf solchen beruhende Vorschriften für Leistungsträger der Ötztaler Verkehrsgesellschaft mbH Haftungsbeschränkungen vorgesehen, kann sich die Ötztaler Verkehrsgesellschaft mbH bei entsprechenden Schadensfällen auf diese berufen.

13. Gerichtsstand

  • 13.1 Gerichtsstand für Klagen gegen die Ötztaler Verkehrsgesellschaft mbH ist Silz.

14. Sonstige Bestimmungen und Vereinbarungen

  • 14.1 Diese Bedingungen gelten, soweit nicht individuelle Vereinbarungen getroffen werden.
  • 14.2 Die vorstehenden Bestimmungen haben nur Gültigkeit, sofern und soweit nach Drucklegung in Kraft tretende gesetzlichen Vorschriften keine anderen Regelungen vorsehen.
  • 14.3 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

Impressum

Ötztaler Verkehrsgesellschaft mbH
Ötztaler Straße 2, 6450 Sölden Österreich
Hotline: +43 5254 3550
UID: ATU32843901